Kurz gesagt
- Papiere, Serviceheft und Fahrgestellnummer abgleichen.
- Spaltmaße, Lack und Unterboden verraten Vorschäden.
- Fehlerspeicher auslesen lassen, bevor Sie unterschreiben.
Was Sie selbst prüfen können
- Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Bericht, Serviceheft, Rechnungen. Stimmt die Fahrgestellnummer?
- Karosserie bei Tageslicht: ungleiche Spaltmaße, Farbunterschiede zwischen Bauteilen, Lacknebel an Gummis.
- Reifen: Einseitig abgefahrene Profile deuten auf Fahrwerksprobleme.
- Innenraum: Passt der Verschleiß an Lenkrad, Pedalen und Fahrersitz zum Kilometerstand?
- Probefahrt: Geradeauslauf, Bremsen, Geräusche, Kontrollleuchten.
Was ein Sachverständiger zusätzlich sieht
- Lackschichtdicke: Nachlackierte und gespachtelte Flächen fallen bei der Messung auf.
- Struktur: Schweißpunkte, Dichtnähte und Längsträger zeigen, ob in die Karosserie eingegriffen wurde.
- Elektronik: Umfassendes Fehlerauslesen aller Steuergeräte: Getriebe, PDC, Parksensoren, Lenkgetriebe, ABS, Airbag und weitere elektronische Systeme.
- Fahrwerk: Bei Auffälligkeiten klärt eine Achsvermessung, ob die Geometrie stimmt.
- Marktwert: Ist der verlangte Preis für diesen Zustand angemessen?
Als geprüfter Kfz-Techniker-Meister mit eigener Werkstatt kennen wir jedes Detail – vom Motor bis zur Elektronik. Die Fahrzeugbewertung gibt Ihnen das Ergebnis schriftlich.
Unfallfrei?
Lassen Sie sich Unfallfreiheit im Kaufvertrag zusichern. „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ ist keine Zusicherung des Verkäufers.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Macht der Verkäufer da mit?
Seriöse Verkäufer haben nichts gegen eine Besichtigung durch einen Sachverständigen. Lehnt jemand ab, ist das auch eine Information.
