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Lexikon der Gutachten-Begriffe

Ein Gutachten ist nur so viel wert, wie man es versteht. 34 Fachbegriffe aus Schadengutachten und Regulierung, kurz erklärt.

130-Prozent-Regel
Erlaubt die Reparatur eines Fahrzeugs, wenn Reparaturkosten und Wertminderung zusammen höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzung sind die vollständige, fachgerechte Reparatur und die Weiternutzung. Zum Ratgeber
Abtretungserklärung
Vereinbarung, mit der Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen abtreten. Er rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.
Achsvermessung
Vermessung der Fahrwerksgeometrie (Spur, Sturz, Nachlauf). Zeigt nach einem Anstoß am Rad, ob Fahrwerksteile verformt sind. Technische Prüfungen
Anstoßbereich
Zone am Fahrzeug, in der die Unfallkräfte eingewirkt haben. Lage und Höhe des Anstoßes helfen, den Schaden dem Unfall zuzuordnen.
Bagatellschaden
Geringfügiger, oberflächlicher Schaden bis etwa 750 bis 1.000 Euro. Die Kosten eines vollen Gutachtens werden dann in der Regel nicht erstattet. Zum Ratgeber
Beweissicherung
Dokumentation des Schadens im unreparierten Zustand durch Fotos, Maße und Beschreibung. Eine der Hauptaufgaben des Unfallgutachtens.
Fehlerspeicher
Speicher der Steuergeräte, in dem Störungen abgelegt werden. Nach einem Unfall zeigt er, ob Airbag-, ABS- oder Assistenzsysteme betroffen sind.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung der Netto-Reparaturkosten laut Gutachten, ohne dass (in einer Werkstatt) repariert wird. Zum Ratgeber
Haftpflichtschaden
Schaden, den ein anderer verursacht hat und den dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Haftpflicht oder Kasko
Haftungsquote
Verteilung der Verantwortung bei Mitverschulden, zum Beispiel 70 zu 30. Nach ihr werden alle Schadenpositionen geteilt.
Integritätsinteresse
Das Interesse des Geschädigten, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten. Grundlage der 130-Prozent-Regel.
Kaskoschaden
Schaden, den die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert. Es gelten die Versicherungsbedingungen, nicht das Schadensersatzrecht.
Kostenvoranschlag
Kalkulation der Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Enthält weder Wertminderung noch Beweissicherung. Vergleich
Kurzgutachten
Kompakte Schadenbewertung für kleinere Schäden inklusive Kostenvoranschlag. Zur Leistung
Lackschichtmessung
Messung der Lackdicke. Erhöhte Werte weisen auf Nachlackierung oder Spachtel und damit auf frühere Reparaturen hin.
Merkantiler Minderwert
Wertverlust, der einem fachgerecht reparierten Fahrzeug allein wegen seiner Eigenschaft als Unfallwagen anhaftet. Wertminderung
Neu für Alt
Abzug von der Entschädigung, wenn durch die Reparatur ein altes Verschleißteil durch ein neues ersetzt wird und das Fahrzeug dadurch an Wert gewinnt.
Nutzungsausfall
Entschädigung pro Tag, an dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht und kein Mietwagen genommen wird. Zum Ratgeber
Reparaturbestätigung
Bestätigung des Sachverständigen, dass ein Unfallschaden repariert wurde. Zur Leistung
Reparaturkosten
Vom Sachverständigen kalkulierte Kosten für die fachgerechte Instandsetzung: Ersatzteile, Arbeitslohn und Lackierung.
Restwert
Betrag, den das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch erzielt. Zum Ratgeber
Restwertbörse
Onlineplattform, auf der Aufkäufer Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben.
Sachverständigenverfahren
In den Kaskobedingungen vorgesehenes Verfahren bei Streit über die Schadenhöhe: Beide Seiten benennen einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann.
Schadenminderungspflicht
Pflicht des Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern (§ 254 BGB) – etwa durch überlange Mietwagenzeiten.
Technische Wertminderung
Wertverlust durch Mängel, die trotz Reparatur verbleiben. Heute selten.
Totalschaden
Technisch: nicht reparierbar. Wirtschaftlich: Reparatur übersteigt den Wiederbeschaffungswert oder kommt ihm nahe. Zum Ratgeber
Unfallgutachten
Vollständiges Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall. Zur Leistung
Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs von der Werkstatt zur Lackiererei und zurück.
Vorschaden
Schaden aus einem früheren Ereignis. Reparierte Vorschäden mindern den Wert, unreparierte müssen vom neuen Schaden abgegrenzt werden.
Wertverbesserung
Siehe Neu für Alt.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Diesen Betrag ersetzt die Versicherung beim wirtschaftlichen Totalschaden.
Wiederbeschaffungsdauer
Zeit, die für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nötig ist, meist rund zwei Wochen. Maßgeblich für Nutzungsausfall beim Totalschaden.
Wiederbeschaffungswert
Preis, den Sie bei einem seriösen Händler in Ihrer Region für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten.
Zerlegung
Demontage von Anbauteilen, um verdeckte Schäden festzustellen. Fachgerechte Demontage zur präzisen Schadensermittlung verdeckter Schäden.

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