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Lexikon der Gutachten-Begriffe
Ein Gutachten ist nur so viel wert, wie man es versteht. 34 Fachbegriffe aus Schadengutachten und Regulierung, kurz erklärt.
- 130-Prozent-Regel
- Erlaubt die Reparatur eines Fahrzeugs, wenn Reparaturkosten und Wertminderung zusammen höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzung sind die vollständige, fachgerechte Reparatur und die Weiternutzung. Zum Ratgeber
- Abtretungserklärung
- Vereinbarung, mit der Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen abtreten. Er rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.
- Achsvermessung
- Vermessung der Fahrwerksgeometrie (Spur, Sturz, Nachlauf). Zeigt nach einem Anstoß am Rad, ob Fahrwerksteile verformt sind. Technische Prüfungen
- Anstoßbereich
- Zone am Fahrzeug, in der die Unfallkräfte eingewirkt haben. Lage und Höhe des Anstoßes helfen, den Schaden dem Unfall zuzuordnen.
- Bagatellschaden
- Geringfügiger, oberflächlicher Schaden bis etwa 750 bis 1.000 Euro. Die Kosten eines vollen Gutachtens werden dann in der Regel nicht erstattet. Zum Ratgeber
- Beweissicherung
- Dokumentation des Schadens im unreparierten Zustand durch Fotos, Maße und Beschreibung. Eine der Hauptaufgaben des Unfallgutachtens.
- Fehlerspeicher
- Speicher der Steuergeräte, in dem Störungen abgelegt werden. Nach einem Unfall zeigt er, ob Airbag-, ABS- oder Assistenzsysteme betroffen sind.
- Fiktive Abrechnung
- Auszahlung der Netto-Reparaturkosten laut Gutachten, ohne dass (in einer Werkstatt) repariert wird. Zum Ratgeber
- Haftpflichtschaden
- Schaden, den ein anderer verursacht hat und den dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Haftpflicht oder Kasko
- Haftungsquote
- Verteilung der Verantwortung bei Mitverschulden, zum Beispiel 70 zu 30. Nach ihr werden alle Schadenpositionen geteilt.
- Integritätsinteresse
- Das Interesse des Geschädigten, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten. Grundlage der 130-Prozent-Regel.
- Kaskoschaden
- Schaden, den die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert. Es gelten die Versicherungsbedingungen, nicht das Schadensersatzrecht.
- Kostenvoranschlag
- Kalkulation der Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Enthält weder Wertminderung noch Beweissicherung. Vergleich
- Kurzgutachten
- Kompakte Schadenbewertung für kleinere Schäden inklusive Kostenvoranschlag. Zur Leistung
- Lackschichtmessung
- Messung der Lackdicke. Erhöhte Werte weisen auf Nachlackierung oder Spachtel und damit auf frühere Reparaturen hin.
- Merkantiler Minderwert
- Wertverlust, der einem fachgerecht reparierten Fahrzeug allein wegen seiner Eigenschaft als Unfallwagen anhaftet. Wertminderung
- Neu für Alt
- Abzug von der Entschädigung, wenn durch die Reparatur ein altes Verschleißteil durch ein neues ersetzt wird und das Fahrzeug dadurch an Wert gewinnt.
- Nutzungsausfall
- Entschädigung pro Tag, an dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht und kein Mietwagen genommen wird. Zum Ratgeber
- Reparaturbestätigung
- Bestätigung des Sachverständigen, dass ein Unfallschaden repariert wurde. Zur Leistung
- Reparaturkosten
- Vom Sachverständigen kalkulierte Kosten für die fachgerechte Instandsetzung: Ersatzteile, Arbeitslohn und Lackierung.
- Restwert
- Betrag, den das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch erzielt. Zum Ratgeber
- Restwertbörse
- Onlineplattform, auf der Aufkäufer Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben.
- Sachverständigenverfahren
- In den Kaskobedingungen vorgesehenes Verfahren bei Streit über die Schadenhöhe: Beide Seiten benennen einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann.
- Schadenminderungspflicht
- Pflicht des Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern (§ 254 BGB) – etwa durch überlange Mietwagenzeiten.
- Technische Wertminderung
- Wertverlust durch Mängel, die trotz Reparatur verbleiben. Heute selten.
- Totalschaden
- Technisch: nicht reparierbar. Wirtschaftlich: Reparatur übersteigt den Wiederbeschaffungswert oder kommt ihm nahe. Zum Ratgeber
- Unfallgutachten
- Vollständiges Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall. Zur Leistung
- Verbringungskosten
- Kosten für den Transport des Fahrzeugs von der Werkstatt zur Lackiererei und zurück.
- Vorschaden
- Schaden aus einem früheren Ereignis. Reparierte Vorschäden mindern den Wert, unreparierte müssen vom neuen Schaden abgegrenzt werden.
- Wertverbesserung
- Siehe Neu für Alt.
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Diesen Betrag ersetzt die Versicherung beim wirtschaftlichen Totalschaden.
- Wiederbeschaffungsdauer
- Zeit, die für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nötig ist, meist rund zwei Wochen. Maßgeblich für Nutzungsausfall beim Totalschaden.
- Wiederbeschaffungswert
- Preis, den Sie bei einem seriösen Händler in Ihrer Region für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten.
- Zerlegung
- Demontage von Anbauteilen, um verdeckte Schäden festzustellen. Fachgerechte Demontage zur präzisen Schadensermittlung verdeckter Schäden.
Eigene Werkstatt im Haus
Wir begutachten nicht nur – wir messen nach. In unserer eigenen Kfz-Werkstatt, ohne Umweg über Dritte.
Zur Werkstatt-TechnikZerlegung
Wir bauen Verkleidungen und Anbauteile fachgerecht ab und finden Schäden, die von außen niemand sieht.
Fehlerspeicher auslesen und löschen
Diagnose aller Steuergeräte – von ABS und Airbag bis zu Parksensoren und Assistenzsystemen.
Achsvermessung
Wir vermessen die Fahrwerksgeometrie und weisen verzogene Achsteile nach einem Anstoß nach.
Schaden am Fahrzeug? Rufen Sie an.
Montag bis Freitag rund um die Uhr erreichbar – telefonisch oder per WhatsApp.