Kurz gesagt
- Haftpflichtschaden: Sie wählen den Gutachter, die Gegenseite zahlt.
- Kaskoschaden: Ihr Vertrag bestimmt, meist beauftragt der Versicherer.
- Wertminderung und Nutzungsausfall gibt es in der Kasko in der Regel nicht.
| Haftpflichtschaden | Kaskoschaden | |
|---|---|---|
| Wer hat den Schaden verursacht? | ein anderer | Sie selbst, Wild, Wetter, Diebstahl, Unbekannte |
| Rechtsgrundlage | Schadensersatzrecht (BGB) | Ihr Versicherungsvertrag (AKB) |
| Gutachterwahl | frei | meist durch den Versicherer |
| Gutachterkosten | trägt die Gegenseite | trägt der Versicherer nur für seinen Gutachter |
| Wertminderung | ja | in der Regel nein |
| Nutzungsausfall / Mietwagen | ja | nur wenn vereinbart |
| Selbstbeteiligung | keine | laut Vertrag |
Wenn Sie mit der Kasko-Regulierung nicht einverstanden sind
Hält Ihr Versicherer den Schaden für kleiner oder den Wiederbeschaffungswert für niedriger als Sie, sehen die Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor: Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Ein eigenes Gutachten ist dafür die Grundlage. Die Kosten werden nach dem Ergebnis verteilt.
Beides zugleich
Bei Teilschuld kann es sinnvoll sein, die eigene Vollkasko und die gegnerische Haftpflicht zu kombinieren. Das ist rechnerisch anspruchsvoll und ein Fall für Ihren Anwalt – die Zahlen dazu liefert das Gutachten.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Kann ich bei einem Kaskoschaden trotzdem AD Gutachten beauftragen?
Ja, als Selbstzahler oder nach Absprache mit Ihrem Versicherer – etwa zur Überprüfung der Regulierung oder für das Sachverständigenverfahren.
