Kfz-Sachverständigenbüro mit eigener Werkstatt in Salzgitter – seit 2007
AD GutachtenKfz-Sachverständigenbüro +49 176 64713823
  1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Die kurze Antwort: Wer den Unfall verursacht hat, zahlt auch das Gutachten. Die längere Antwort hängt von Schuldfrage, Schadenhöhe und Versicherungsart ab.

Gutachtenmappe mit Fotoblättern auf einem Schreibtisch
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten in der Regel vollständig.
  • Teilschuld: Die Kosten werden meist nach der Haftungsquote geteilt.
  • Kasko und Wertgutachten: Hier gelten andere Regeln – vorher klären.

Unverschuldeter Unfall: Die Gegenseite zahlt

Bei einem unverschuldeten Unfall mit eindeutiger Haftungslage trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr unabhängiges Gutachten vollständig – das ist ein Grundprinzip des deutschen Schadensersatzrechts (§ 249 BGB): Sie haben das Recht, selbst einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Gutachterkosten gehören zum Schaden, genau wie die Reparatur.

In der Praxis müssen Sie meist nichts vorstrecken: Üblich ist, dass der Sachverständige seinen Honoraranspruch direkt mit der Versicherung abrechnet.

Die Ausnahme: Bagatellschäden

Ist für einen Laien erkennbar, dass nur ein Kleinstschaden vorliegt, gilt ein volles Gutachten als unverhältnismäßig. Die Grenze liegt je nach Gericht bei etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Darunter genügt ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Details: Bagatellschaden.

Teilschuld

Haften beide Seiten anteilig, werden die Schadenpositionen nach Quote ersetzt – in der Regel auch die Gutachterkosten. Bei 70 Prozent Haftung der Gegenseite erhalten Sie also 70 Prozent erstattet.

Kaskoschaden

Regulieren Sie über die eigene Voll- oder Teilkasko, gilt nicht das Schadensersatzrecht, sondern Ihr Vertrag. Meist beauftragt der Versicherer den Gutachter selbst. Einen eigenen Sachverständigen bezahlt die Kasko nur, wenn sie zugestimmt hat oder die Bedingungen es vorsehen. Sind Sie mit der Feststellung des Versicherers nicht einverstanden, sehen die Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Mehr: Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Selbstzahler

Fahrzeugbewertungen vor Kauf, Verkauf oder Leasingrückgabe und Gutachten ohne Schadensersatzanspruch zahlt der Auftraggeber. Die Kosten richten sich nach Schadenumfang und Gutachten-Art. Für eine konkrete Einschätzung zu Ihrem Fall kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir sagen Ihnen transparent, was auf Sie zukommt.

SituationWer zahlt in der Regel?
Unverschuldeter UnfallHaftpflichtversicherung des Verursachers
TeilschuldBeide Seiten nach Haftungsquote
BagatellschadenNur Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag wird erstattet
KaskoschadenVersicherer beauftragt selbst; eigener Gutachter nur nach Absprache
Wertgutachten, KaufberatungAuftraggeber

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Muss ich das Gutachten vorfinanzieren?

In der Regel nicht. Üblich ist, dass der Gutachter direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.

Was, wenn sich später eine Mitschuld herausstellt?

Dann wird auch bei den Gutachterkosten nach Haftungsquote abgerechnet; den nicht erstatteten Teil tragen Sie selbst.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – Montag bis Freitag rund um die Uhr.

AnrufenWhatsApp