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Bagatellschaden: Wo die Grenze liegt

Unterhalb einer bestimmten Schadenhöhe erstattet die gegnerische Versicherung kein volles Gutachten. Das Problem: Die Höhe kennt man vorher nicht.

Schadendokumentation an einem Stoßfänger mit Kamera und Maßstab
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Als Bagatelle gelten oberflächliche Schäden bis etwa 750 bis 1.000 Euro.
  • Maßgeblich ist, was ein Laie erkennen konnte – nicht, was sich später herausstellt.
  • Für Bagatellen gibt es das Kurzgutachten.

Was als Bagatellschaden gilt

Gemeint sind kleine, offensichtlich oberflächliche Schäden: Kratzer im Lack, eine leichte Schramme am Stoßfänger, ein abgefahrener Spiegel. Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Die Gerichte orientieren sich an Reparaturkosten von etwa 750 bis 1.000 Euro.

Entscheidend ist der Blick des Laien

Es kommt darauf an, ob Sie als Geschädigter erkennen konnten, dass nur ein Kleinstschaden vorliegt. Moderne Stoßfänger verformen sich und springen zurück; dahinter sitzen Pralldämpfer, Halter, Sensoren für Einparkhilfe und Abstandsregelung. Ein Schaden, der harmlos aussieht, kann vierstellig sein. Durften Sie einen größeren Schaden für möglich halten, sind die Gutachterkosten in der Regel auch dann zu erstatten, wenn das Ergebnis knapp unter der Grenze liegt.

Der praktische Weg

  1. Schaden schildern oder Fotos schicken.
  2. Wir schätzen ein, ob ein Kurzgutachten genügt.
  3. Zeigt die Besichtigung mehr als erwartet, wechseln wir nach Rücksprache auf ein Unfallgutachten.

Auf Wunsch prüfen wir per Elektronik-Diagnose, ob Steuergeräte wie ABS oder Airbag durch den Schaden betroffen sind, damit auch bei kleineren Schäden nichts übersehen wird.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Gibt es bei Bagatellschäden eine Wertminderung?

In der Regel nicht. Eine merkantile Wertminderung setzt einen erheblichen Schaden voraus.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – Montag bis Freitag rund um die Uhr.

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