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Ratgeber
Was nach einem Unfall zu tun ist, was Ihnen zusteht und wie Versicherungen rechnen – erklärt von einem Kfz-Techniker-Meister, der täglich Gutachten schreibt.

Direkt nach dem Unfall
Unfall – was tun? Die Reihenfolge, die sich bewährt
Die ersten Minuten und Tage nach einem Unfall entscheiden darüber, wie reibungslos die Regulierung läuft. Diese Reihenfolge hilft.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die wichtigste Zahl vorweg: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie in der Regel nichts. Wie sich das Honorar zusammensetzt, sollten Sie trotzdem wissen.
Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Die kurze Antwort: Wer den Unfall verursacht hat, zahlt auch das Gutachten. Die längere Antwort hängt von Schuldfrage, Schadenhöhe und Versicherungsart ab.
Die Versicherung schickt einen Gutachter – muss ich das akzeptieren?
Nach einem Unfall ist die Versicherung des Verursachers oft schneller am Telefon als jede Werkstatt. Das Angebot klingt bequem: Wir schicken jemanden vorbei. Sie dürfen ablehnen.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Drei Dokumente, ein Zweck: den Schaden beziffern. Sie unterscheiden sich darin, was sie beweisen.
Bagatellschaden: Wo die Grenze liegt
Unterhalb einer bestimmten Schadenhöhe erstattet die gegnerische Versicherung kein volles Gutachten. Das Problem: Die Höhe kennt man vorher nicht.
Checkliste für den Gutachtertermin
Zehn Minuten Vorbereitung sparen Rückfragen und beschleunigen das Gutachten.
Europäischer Unfallbericht richtig ausfüllen
Das Formular liegt in vielen Handschuhfächern und wird selten gelesen, bevor es gebraucht wird. So gehen Sie vor.
Was Ihnen zusteht
Wertminderung nach einem Unfall
Auch ein perfekt reparierter Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Beim Verkauf müssen Sie den Schaden offenbaren – und Käufer zahlen dafür weniger. Diesen Nachteil muss der Verursacher ausgleichen.
Nutzungsausfall oder Mietwagen?
Solange Ihr Auto unfallbedingt ausfällt, steht Ihnen ein Ausgleich zu: entweder ein Mietwagen oder Geld für jeden Tag ohne Fahrzeug.
Fiktive Abrechnung: Schaden auszahlen lassen
Sie müssen Ihr Auto nach einem Unfall nicht in die Werkstatt geben. Sie können sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen – und selbst entscheiden, was Sie mit dem Geld tun.
Haftpflicht- oder Kaskoschaden: Das ändert sich beim Gutachten
Ob die Versicherung des Unfallgegners zahlt oder Ihre eigene, entscheidet über fast alles: wer den Gutachter beauftragt, was ersetzt wird und wie viel Mitsprache Sie haben.
Abschleppkosten, Standgeld, Pauschale: Was Ihnen außerdem zusteht
Viele Geschädigte rechnen Reparatur und Mietwagen ab – und vergessen den Rest. Diese Positionen gehören ebenfalls zum Schaden.
Freie Werkstattwahl nach dem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie, wer Ihr Auto repariert. Die Versicherung des Gegners darf empfehlen – mehr nicht.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Der Gutachter beziffert den Schaden, der Anwalt setzt ihn durch. Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie beides in der Regel nichts.
Totalschaden
Wirtschaftlicher Totalschaden
Totalschaden heißt nicht, dass das Auto Schrott ist. Es heißt, dass die Reparatur mehr kostet, als wirtschaftlich vernünftig wäre.
Die 130-Prozent-Regel
Wer an seinem Auto hängt, darf es unter bestimmten Voraussetzungen auch dann reparieren lassen, wenn das eigentlich unwirtschaftlich ist. Die Rechtsprechung nennt das Integritätsinteresse.
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Zwei Zahlen im Gutachten entscheiden bei schweren Schäden über alles Weitere. Hier steht, was sie bedeuten.
Kaufen, verkaufen, zurückgeben
Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf
Ein Gebrauchtwagen wird einmal besichtigt und jahrelang gefahren. Was Sie bei der Besichtigung selbst prüfen können – und was nur mit Messgerät und Erfahrung auffällt.
Auto verkaufen mit Wertgutachten
Onlinebörsen zeigen, was andere verlangen – nicht, was Ihr Auto wert ist. Ein Wertgutachten ersetzt die Vermutung durch eine begründete Zahl.
Leasingrückgabe ohne Überraschungen
Bei der Rückgabe entscheidet ein Protokoll darüber, ob Sie nachzahlen. Wer den Zustand vorher kennt, verhandelt auf Augenhöhe.
Unfallwagen verkaufen: Was Sie angeben müssen
Ein reparierter Unfallschaden ist kein Verkaufshindernis – ein verschwiegener schon.
Besondere Fälle
Unfall mit Firmen- oder Leasingwagen
Wenn das Auto nicht Ihnen gehört, entscheidet der Eigentümer mit. Das ändert, wer beauftragt, wer Geld bekommt und wie repariert wird.
Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Auf A 2 und A 7 ist der Unfallgegner nicht selten im Ausland zugelassen. Ihr Anspruch besteht trotzdem – Sie müssen nur wissen, an wen Sie sich wenden.
Unfallschaden am Elektroauto
Beim Elektroauto steckt ein großer Teil des Fahrzeugwerts im Unterboden. Ob die Batterie etwas abbekommen hat, sieht man ihr von außen nicht an.
Unfall mit Teilschuld
Nicht jeder Unfall hat einen Schuldigen und einen Unschuldigen. Wird die Haftung geteilt, wird auch der Schaden geteilt.
Verjährung: Wie lange kann ich einen Unfallschaden geltend machen?
Drei Jahre klingen lang. Für die Beweise an Ihrem Auto gilt eine deutlich kürzere Frist: bis zur Reparatur.
Begriffe nachschlagen
Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantiler Minderwert: Das Lexikon erklärt die Fachwörter aus dem Gutachten.
Eigene Werkstatt im Haus
Wir begutachten nicht nur – wir messen nach. In unserer eigenen Kfz-Werkstatt, ohne Umweg über Dritte.
Zur Werkstatt-TechnikZerlegung
Wir bauen Verkleidungen und Anbauteile fachgerecht ab und finden Schäden, die von außen niemand sieht.
Fehlerspeicher auslesen und löschen
Diagnose aller Steuergeräte – von ABS und Airbag bis zu Parksensoren und Assistenzsystemen.
Achsvermessung
Wir vermessen die Fahrwerksgeometrie und weisen verzogene Achsteile nach einem Anstoß nach.
Schaden am Fahrzeug? Rufen Sie an.
Montag bis Freitag rund um die Uhr erreichbar – telefonisch oder per WhatsApp.