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Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Solange Ihr Auto unfallbedingt ausfällt, steht Ihnen ein Ausgleich zu: entweder ein Mietwagen oder Geld für jeden Tag ohne Fahrzeug.

Auffahrunfall mit Warndreieck auf einer Wohnstraße
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Mietwagen oder Nutzungsausfall – beides gleichzeitig geht nicht.
  • Die Tagessätze stehen in einer Tabelle, je nach Fahrzeugklasse etwa 23 bis 175 Euro.
  • Die Dauer ergibt sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten.

Nutzungsausfallentschädigung

Verzichten Sie auf einen Mietwagen, erhalten Sie pro Ausfalltag eine Pauschale. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die Fahrzeuge in Gruppen von A bis L einteilt; die Tagessätze reichen von etwa 23 bis 175 Euro. Voraussetzung: Sie hätten das Auto nutzen wollen und können. Wer im Krankenhaus liegt und niemanden hat, der das Auto fährt, erhält in der Regel nichts.

Mietwagen

Die Kosten eines Mietwagens werden ersetzt, soweit sie erforderlich sind. Üblich ist, eine Klasse kleiner zu mieten oder einen Abzug für ersparte Eigenkosten hinzunehmen. Wer nur wenige Kilometer am Tag fährt, muss sich unter Umständen auf Taxi oder Nutzungsausfall verweisen lassen. Vergleichen Sie die Preise – überteuerte Unfallersatztarife werden häufig gekürzt.

Für wie viele Tage?

  • Reparatur: Reparaturdauer laut Gutachten, zuzüglich der Zeit bis zum Vorliegen des Gutachtens und einer kurzen Überlegungszeit.
  • Totalschaden: die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungsdauer, meist rund zwei Wochen.

Deshalb ist die Angabe im Unfallgutachten so wichtig: Sie ist der Maßstab, an dem die Versicherung den Ausfall misst.

Bei fiktiver Abrechnung

Nutzungsausfall gibt es nur für tatsächlich ausgefallene Tage. Wer fiktiv abrechnet und selbst repariert, sollte die Reparatur mit einer Reparaturbestätigung nachweisen.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Bekomme ich Nutzungsausfall auch für ein Motorrad?

Grundsätzlich ja, wenn es Ihr einziges Fahrzeug ist und Sie es im Alltag nutzen. Für reine Freizeitfahrzeuge wird der Anspruch häufig abgelehnt.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

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