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Wertminderung nach einem Unfall

Auch ein perfekt reparierter Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Beim Verkauf müssen Sie den Schaden offenbaren – und Käufer zahlen dafür weniger. Diesen Nachteil muss der Verursacher ausgleichen.

Kontrolle eines reparierten Kotflügels unter Streifenlicht
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Die merkantile Wertminderung gleicht den Makel „Unfallwagen“ aus.
  • Sie steht Ihnen zu, auch wenn Sie das Auto gar nicht verkaufen.
  • Die Höhe ermittelt der Sachverständige im Unfallgutachten.

Merkantil und technisch

Die merkantile Wertminderung ist der Preisabschlag, den der Markt für ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug macht. Die technische Wertminderung betrifft Mängel, die trotz Reparatur bleiben – bei heutigen Reparaturmethoden ist sie selten.

Wovon die Höhe abhängt

  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
  • Wiederbeschaffungswert und Marktgängigkeit
  • Art und Umfang des Schadens: Eingriffe in tragende Teile wiegen schwerer als geschraubte Anbauteile
  • Höhe der Reparaturkosten
  • Vorschäden

Es gibt mehrere Berechnungsmodelle, aber keine verbindliche Formel. Der Sachverständige bewertet den Einzelfall und begründet das Ergebnis. Früher galten fünf Jahre oder 100.000 Kilometer als Obergrenze; diese starre Grenze wendet die Rechtsprechung so nicht mehr an. Auch bei älteren Fahrzeugen kann eine Wertminderung anfallen, wenn sie am Markt tatsächlich eintritt.

Warum sie oft fehlt

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält keine Wertminderung. Wer nur damit abrechnet, verschenkt den Anspruch. Im Unfallgutachten ist die Ermittlung einer möglichen Wertminderung fester Bestandteil.

Ausgezahlt wird unabhängig vom Verkauf

Die Wertminderung steht Ihnen zu, sobald der Schaden eingetreten ist – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug behalten oder verkaufen und ob Sie reparieren oder fiktiv abrechnen.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Bekomme ich Wertminderung auch bei einem Leasingfahrzeug?

Der Anspruch besteht, steht aber meist dem Leasinggeber als Eigentümer zu. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Zählt die Wertminderung bei der 130-Prozent-Regel mit?

Ja. Reparaturkosten und Wertminderung werden zusammen mit dem Wiederbeschaffungswert verglichen.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

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