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Unfall – was tun? Die Reihenfolge, die sich bewährt

Die ersten Minuten und Tage nach einem Unfall entscheiden darüber, wie reibungslos die Regulierung läuft. Diese Reihenfolge hilft.

Auffahrunfall mit Warndreieck auf einer Wohnstraße
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, bei Bedarf 112 oder 110.
  • Fotos machen, Daten tauschen, kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
  • Vor der Reparatur einen unabhängigen Gutachter beauftragen.

An der Unfallstelle

  1. Absichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Auf der Autobahn hinter die Leitplanke.
  2. Helfen und Hilfe holen: Bei Verletzten 112. Die Polizei (110) rufen Sie bei Verletzten, bei Streit über den Hergang, bei Verdacht auf Alkohol, bei Fahrerflucht, bei Miet- oder Firmenwagen und wenn der Unfallgegner im Ausland versichert ist.
  3. Fotografieren: Erst die Gesamtsituation mit Endstellung der Fahrzeuge, Fahrbahnmarkierungen und Schildern, dann die Schäden im Detail und die Kennzeichen.
  4. Daten tauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners; Namen und Telefonnummern von Zeugen.
  5. Unfallbericht ausfüllen: Der Europäische Unfallbericht hält den Hergang fest. Er ist kein Schuldanerkenntnis – ein solches sollten Sie auch nicht unterschreiben.

Sie kennen die Versicherung des Unfallgegners nicht? Der Zentralruf der Autoversicherer nennt sie Ihnen anhand des Kennzeichens: 0800 250 260 0.

In den Tagen danach

  1. Eigene Versicherung informieren – auch wenn Sie keine Schuld trifft. Die meisten Verträge sehen eine Meldung innerhalb einer Woche vor.
  2. Gutachter selbst auswählen. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen; die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Mehr dazu: Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
  3. Nicht vorschnell reparieren. Der Schaden sollte im unreparierten Zustand dokumentiert sein.
  4. Ansprüche vollständig anmelden: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Gutachterkosten, eine Unkostenpauschale.
  5. Bei Gegenwind einen Anwalt einschalten. Nach einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Anwaltskosten zum Schaden, den die Gegenseite ersetzen muss.

Typische Fehler

  • Sich am Telefon von der gegnerischen Versicherung zu einer bestimmten Werkstatt oder einem „kostenlosen Gutachter“ lenken lassen.
  • Nur einen Kostenvoranschlag einholen, obwohl der Schaden deutlich über der Bagatellgrenze liegt.
  • Abfindungserklärungen unterschreiben, bevor alle Schäden bekannt sind.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein. Bei reinen Blechschäden und klarer Lage genügt der Datenaustausch. Bei Verletzten, Streit über den Hergang, Fahrerflucht oder Firmen- und Mietwagen sollten Sie die Polizei hinzuziehen.

Wie schnell sollte ich einen Gutachter beauftragen?

So früh wie möglich, in jedem Fall vor der Reparatur. Dann wird der Schaden im Originalzustand dokumentiert.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

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