Kurz gesagt
- Fahrzeugpapiere, Schadennummer und Fotos vom Unfallort bereitlegen.
- Fahrzeug nicht reparieren, Spuren nicht beseitigen.
- Vorschäden offen ansprechen.
Unterlagen
- Fahrzeugpapiere bereithalten (Zulassungsbescheinigung, Versicherungsnachweis)
- Schadensnummer bzw. Vorgangsnummer der Versicherung griffbereit haben
- Daten des Unfallgegners: Name, Kennzeichen, Versicherung
- Unfallbericht oder polizeiliche Unfallmitteilung, falls vorhanden
- Fotos vom Unfallort
- Serviceheft und Reparaturrechnungen
- Rechnungen über Sonderausstattung, Zubehör oder neue Reifen
Am Fahrzeug
- Nicht reparieren, nichts notdürftig richten. Der Schaden soll so dokumentiert werden, wie er entstanden ist.
- Lose Teile aufbewahren. Abgebrochene Verkleidungen, Scherben, Spiegelkappen gehören zum Schadenbild.
- Zugänglich abstellen. Rundherum etwas Platz und möglichst Tageslicht.
- Schlüssel bereithalten. Für Zündung, Fehlerspeicher und Kofferraum.
- Nicht mehr verkehrssicher? Dann nicht bewegen. Wir kommen zum Standort.
Im Gespräch
- Unfallhergang kurz schildern: Richtung, Geschwindigkeit, Anstoßstelle.
- Vorschäden und frühere Reparaturen nennen. Verschwiegene Vorschäden können den gesamten Anspruch gefährden.
- Auffälligkeiten seit dem Unfall erwähnen: Geräusche, Schiefziehen, Warnleuchten.
- Fragen zu Restwert, Wiederbeschaffungswert und Zeitaufwand stellen.
Wie lange dauert der Termin?
Die Begutachtung vor Ort nimmt meist ein bis drei Stunden in Anspruch. Inklusive Terminvereinbarung und Erstellung des schriftlichen Gutachtens sollten Sie insgesamt einige Tage einplanen. Den gesamten Ablauf finden Sie auf einer eigenen Seite.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Muss ich beim Termin dabei sein?
Es ist hilfreich, weil Sie den Hergang schildern und Fragen beantworten können. Steht das Fahrzeug in einer Werkstatt, genügt oft auch eine telefonische Abstimmung.
