Kurz gesagt
- Das Honorar richtet sich üblicherweise nach der Schadenhöhe.
- Bei unverschuldetem Unfall trägt es die gegnerische Versicherung.
- Als Selbstzahler erfahren Sie den Preis vor der Beauftragung.
Wie sich das Honorar zusammensetzt
- Grundhonorar: Bei Schadengutachten ist es üblich, das Honorar an der Schadenhöhe zu orientieren – ein größerer Schaden bedeutet mehr Aufwand und mehr Verantwortung.
- Nebenkosten: Fotos, Fahrtkosten, Schreib- und Kommunikationskosten, Abrufkosten für Kalkulationssysteme und Restwertbörsen.
- Zusatzleistungen: Achsvermessung, Elektronik-Diagnose oder Zerlegung, wenn das Schadenbild sie erfordert.
Gerichte orientieren sich bei der Frage, was üblich und angemessen ist, an Honorarbefragungen der Sachverständigenverbände.
Wer zahlt?
| Ihr Fall | Kosten für Sie |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall, Schaden über der Bagatellgrenze | in der Regel keine – die gegnerische Haftpflicht zahlt |
| Teilschuld | anteilig nach Haftungsquote |
| Bagatellschaden | Kurzgutachten statt Vollgutachten; wird in der Regel ersetzt |
| Kaskoschaden | nur nach Absprache mit Ihrem Versicherer, sonst selbst |
| Fahrzeugbewertung, Kaufberatung, Leasing | Sie als Auftraggeber |
Ausführlich: Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Was kostet es bei AD Gutachten?
Die Kosten richten sich nach Schadenumfang und Gutachten-Art. Für eine konkrete Einschätzung zu Ihrem Fall kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir sagen Ihnen transparent, was auf Sie zukommt, bevor Sie beauftragen.
Woran Sie ein faires Angebot erkennen
- Der Preis oder die Berechnungsgrundlage wird vor der Beauftragung genannt.
- Nebenkosten sind einzeln ausgewiesen.
- Bei kleinen Schäden wird Ihnen ein Kurzgutachten empfohlen statt eines Vollgutachtens.
- Der Gutachter ist unabhängig von Versicherung und Werkstatt.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Ist ein „kostenloses Gutachten“ der Versicherung die bessere Wahl?
Für Sie als Geschädigten ist auch das eigene Gutachten in der Regel kostenfrei – mit dem Unterschied, dass der Gutachter dann für Sie arbeitet.
Muss ich in Vorkasse gehen?
In der Regel nicht. Üblich ist die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
