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Die Versicherung schickt einen Gutachter – muss ich das akzeptieren?

Nach einem Unfall ist die Versicherung des Verursachers oft schneller am Telefon als jede Werkstatt. Das Angebot klingt bequem: Wir schicken jemanden vorbei. Sie dürfen ablehnen.

Begutachtung eines beschädigten Kotflügels mit Tablet
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Gutachter frei.
  • Ein Gutachter im Auftrag der Versicherung arbeitet für die Versicherung.
  • Ihr eigenes Gutachten zahlt in der Regel trotzdem die Gegenseite.

Ihr Recht auf freie Wahl

Als Geschädigter sind Sie Herr des Verfahrens. Sie entscheiden, welche Werkstatt repariert, ob überhaupt repariert wird und wer den Schaden begutachtet. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen einen Gutachter anbieten, aber nicht vorschreiben.

Wo der Unterschied liegt

Ein unabhängiger Gutachter hat keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten und arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. So bleibt die Begutachtung neutral und bei den Fakten, statt zugunsten einer der beteiligten Parteien voreingenommen zu sein.

Gutachter im Auftrag der VersicherungIhr eigener, unabhängiger Gutachter
AuftraggeberDie Versicherung, die zahlen mussSie
Wertminderungwird nicht in jedem Fall ausgewiesenwird geprüft und begründet
Restwerthäufig über überregionale Höchstgeboteam tatsächlich erzielbaren Wert orientiert
Wem gehört das Gutachten?der VersicherungIhnen – als Beweismittel

Was Sie am Telefon sagen können

Es genügt ein Satz: „Vielen Dank, ich beauftrage selbst einen Sachverständigen.“ Eine Begründung schulden Sie nicht. Hat die Versicherung bereits ohne Ihr Einverständnis jemanden geschickt, bleibt Ihr Recht auf ein eigenes Gutachten davon unberührt.

Und bei der Kasko?

Anders ist es, wenn Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert: Dort darf der Versicherer den Sachverständigen bestimmen. Siehe Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Verzögert ein eigener Gutachter die Regulierung?

Nein. Ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten erspart eher Rückfragen. Wir vergeben Termine zügig.

Kann die Versicherung mein Gutachten anzweifeln?

Sie kann es prüfen lassen. Ein sauber begründetes Gutachten ist dann Ihre Grundlage – auch für Ihren Anwalt.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

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