Kurz gesagt
- Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Gutachter frei.
- Ein Gutachter im Auftrag der Versicherung arbeitet für die Versicherung.
- Ihr eigenes Gutachten zahlt in der Regel trotzdem die Gegenseite.
Ihr Recht auf freie Wahl
Als Geschädigter sind Sie Herr des Verfahrens. Sie entscheiden, welche Werkstatt repariert, ob überhaupt repariert wird und wer den Schaden begutachtet. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen einen Gutachter anbieten, aber nicht vorschreiben.
Wo der Unterschied liegt
Ein unabhängiger Gutachter hat keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten und arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. So bleibt die Begutachtung neutral und bei den Fakten, statt zugunsten einer der beteiligten Parteien voreingenommen zu sein.
| Gutachter im Auftrag der Versicherung | Ihr eigener, unabhängiger Gutachter | |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Die Versicherung, die zahlen muss | Sie |
| Wertminderung | wird nicht in jedem Fall ausgewiesen | wird geprüft und begründet |
| Restwert | häufig über überregionale Höchstgebote | am tatsächlich erzielbaren Wert orientiert |
| Wem gehört das Gutachten? | der Versicherung | Ihnen – als Beweismittel |
Was Sie am Telefon sagen können
Es genügt ein Satz: „Vielen Dank, ich beauftrage selbst einen Sachverständigen.“ Eine Begründung schulden Sie nicht. Hat die Versicherung bereits ohne Ihr Einverständnis jemanden geschickt, bleibt Ihr Recht auf ein eigenes Gutachten davon unberührt.
Und bei der Kasko?
Anders ist es, wenn Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert: Dort darf der Versicherer den Sachverständigen bestimmen. Siehe Haftpflicht- oder Kaskoschaden.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Verzögert ein eigener Gutachter die Regulierung?
Nein. Ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten erspart eher Rückfragen. Wir vergeben Termine zügig.
Kann die Versicherung mein Gutachten anzweifeln?
Sie kann es prüfen lassen. Ein sauber begründetes Gutachten ist dann Ihre Grundlage – auch für Ihren Anwalt.
