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Abschleppkosten, Standgeld, Pauschale: Was Ihnen außerdem zusteht

Viele Geschädigte rechnen Reparatur und Mietwagen ab – und vergessen den Rest. Diese Positionen gehören ebenfalls zum Schaden.

Fahrzeug mit schwerem Frontschaden auf einem Hof
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Ersetzt wird alles, was durch den Unfall erforderlich wurde.
  • Belege sammeln – nur die Unkostenpauschale gibt es ohne Nachweis.
  • Standgeld läuft täglich: zügig entscheiden.
PositionWas ersetzt wird
AbschleppkostenTransport in die nächste geeignete Werkstatt; bei weiteren Strecken nur mit gutem Grund
StandgeldUnterstellkosten, bis über Reparatur oder Verkauf entschieden werden kann
Gutachterkostenbei Schäden über der Bagatellgrenze
Wertminderungmerkantiler Minderwert laut Gutachten
Nutzungsausfall oder Mietwagenfür die Ausfallzeit
Unkostenpauschalefür Telefon, Porto und Wege, üblich sind etwa 20 bis 30 Euro
An-, Ab- und Ummeldekostenbeim Totalschaden, einschließlich Kennzeichen
Anwaltskostenbei unverschuldetem Unfall
Beschädigte GegenständeKindersitz, Helm, Kleidung, Brille, Ladung – zum Zeitwert
Rückstufungsschadenwenn Sie wegen des Unfalls Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen mussten

Worauf Sie achten sollten

  • Schadenminderungspflicht: Unnötige Kosten werden nicht ersetzt. Lassen Sie das Fahrzeug nicht wochenlang kostenpflichtig stehen.
  • Kindersitze: Nach einem Unfall mit besetztem oder belastetem Sitz empfehlen Hersteller in der Regel den Austausch.
  • Belege: Rechnungen und Quittungen aufbewahren.

Die technischen Positionen – Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert, Ausfalldauer – liefert das Unfallgutachten.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Unkostenpauschale automatisch?

Sie müssen sie geltend machen, aber nicht belegen.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

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