Kurz gesagt
- Ersetzt wird alles, was durch den Unfall erforderlich wurde.
- Belege sammeln – nur die Unkostenpauschale gibt es ohne Nachweis.
- Standgeld läuft täglich: zügig entscheiden.
| Position | Was ersetzt wird |
|---|---|
| Abschleppkosten | Transport in die nächste geeignete Werkstatt; bei weiteren Strecken nur mit gutem Grund |
| Standgeld | Unterstellkosten, bis über Reparatur oder Verkauf entschieden werden kann |
| Gutachterkosten | bei Schäden über der Bagatellgrenze |
| Wertminderung | merkantiler Minderwert laut Gutachten |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | für die Ausfallzeit |
| Unkostenpauschale | für Telefon, Porto und Wege, üblich sind etwa 20 bis 30 Euro |
| An-, Ab- und Ummeldekosten | beim Totalschaden, einschließlich Kennzeichen |
| Anwaltskosten | bei unverschuldetem Unfall |
| Beschädigte Gegenstände | Kindersitz, Helm, Kleidung, Brille, Ladung – zum Zeitwert |
| Rückstufungsschaden | wenn Sie wegen des Unfalls Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen mussten |
Worauf Sie achten sollten
- Schadenminderungspflicht: Unnötige Kosten werden nicht ersetzt. Lassen Sie das Fahrzeug nicht wochenlang kostenpflichtig stehen.
- Kindersitze: Nach einem Unfall mit besetztem oder belastetem Sitz empfehlen Hersteller in der Regel den Austausch.
- Belege: Rechnungen und Quittungen aufbewahren.
Die technischen Positionen – Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert, Ausfalldauer – liefert das Unfallgutachten.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Unkostenpauschale automatisch?
Sie müssen sie geltend machen, aber nicht belegen.
