Kfz-Sachverständigenbüro mit eigener Werkstatt in Salzgitter – seit 2007
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Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?

Der Gutachter beziffert den Schaden, der Anwalt setzt ihn durch. Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie beides in der Regel nichts.

Besprechungstisch mit Gutachtenmappen und Akten
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite die Anwaltskosten.
  • Sinnvoll vor allem bei Personenschäden, Streit über die Schuld und Kürzungen.
  • Das Gutachten ist die Zahlengrundlage für die Forderung.

Wann ein Anwalt besonders sinnvoll ist

  • es gibt Verletzte
  • die Schuldfrage ist strittig oder es droht eine Quote
  • die Versicherung kürzt, verzögert oder antwortet nicht
  • der Unfallgegner ist im Ausland versichert
  • es geht um Totalschaden, 130-Prozent-Regel oder Leasing

Wer zahlt?

Die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Haftet die Gegenseite voll, ersetzt ihre Versicherung sie in der Regel vollständig; bei einer Quote anteilig. Den Rest trägt – falls vorhanden – Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Wer macht was?

GutachterAnwalt
dokumentiert den Schadenprüft Haftung und Ansprüche
kalkuliert Reparaturkosten und Wertminderungmeldet die Forderung an und setzt Fristen
ermittelt Wiederbeschaffungs- und Restwertwehrt Kürzungen ab
nennt Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauerklagt, wenn nötig

Rechtsberatung dürfen wir als Sachverständige nicht leisten. Unser Gutachten liefert Ihrem Anwalt die technische Grundlage. Für Kanzleien haben wir eine eigene Seite: Für Rechtsanwälte.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Erst Gutachter oder erst Anwalt?

Die Reihenfolge ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass der Schaden vor der Reparatur dokumentiert wird.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – Montag bis Freitag rund um die Uhr.

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