Kurz gesagt
- Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite die Anwaltskosten.
- Sinnvoll vor allem bei Personenschäden, Streit über die Schuld und Kürzungen.
- Das Gutachten ist die Zahlengrundlage für die Forderung.
Wann ein Anwalt besonders sinnvoll ist
- es gibt Verletzte
- die Schuldfrage ist strittig oder es droht eine Quote
- die Versicherung kürzt, verzögert oder antwortet nicht
- der Unfallgegner ist im Ausland versichert
- es geht um Totalschaden, 130-Prozent-Regel oder Leasing
Wer zahlt?
Die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Haftet die Gegenseite voll, ersetzt ihre Versicherung sie in der Regel vollständig; bei einer Quote anteilig. Den Rest trägt – falls vorhanden – Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Wer macht was?
| Gutachter | Anwalt |
|---|---|
| dokumentiert den Schaden | prüft Haftung und Ansprüche |
| kalkuliert Reparaturkosten und Wertminderung | meldet die Forderung an und setzt Fristen |
| ermittelt Wiederbeschaffungs- und Restwert | wehrt Kürzungen ab |
| nennt Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer | klagt, wenn nötig |
Rechtsberatung dürfen wir als Sachverständige nicht leisten. Unser Gutachten liefert Ihrem Anwalt die technische Grundlage. Für Kanzleien haben wir eine eigene Seite: Für Rechtsanwälte.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Erst Gutachter oder erst Anwalt?
Die Reihenfolge ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass der Schaden vor der Reparatur dokumentiert wird.
