Kurz gesagt
- Jede Seite ersetzt der anderen den Schaden in Höhe ihrer Quote.
- Auch die Gutachterkosten werden in der Regel gequotelt.
- Mit Vollkasko lässt sich die Lücke oft weitgehend schließen.
Wie eine Quote entsteht
Abgewogen werden die Verursachungsbeiträge beider Seiten und die Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Typische Quotenfälle: Unfälle beim Spurwechsel, auf Parkplätzen, beim Rückwärtsfahren, an Engstellen und bei ungeklärtem Hergang.
Was das für Ihre Abrechnung heißt
| Ihr Schaden laut Gutachten | 6.000 € |
|---|---|
| Haftung der Gegenseite | 70 % |
| Erstattung durch deren Versicherung | 4.200 € |
| Ihr Eigenanteil | 1.800 € |
Die Zahlen sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung. Umgekehrt ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung dem Unfallgegner 30 Prozent seines Schadens.
Vollkasko und Haftpflicht kombinieren
Haben Sie eine Vollkasko, können Sie zunächst diese in Anspruch nehmen und bestimmte Positionen – etwa Selbstbeteiligung, Wertminderung, Gutachterkosten – bevorzugt beim Gegner geltend machen. Juristen nennen das Quotenvorrecht. Die Rechnung ist anspruchsvoll und gehört in die Hand eines Anwalts.
Warum gerade jetzt ein Gutachten wichtig ist
Bei strittigem Hergang zählt das Schadenbild: Anstoßhöhe, Richtung der Verformung und Lage der Kratzspuren geben Hinweise darauf, wie die Fahrzeuge zueinander standen. Ein Unfallgutachten hält das fest, bevor die Reparatur die Spuren beseitigt.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Gutachten, wenn ich es anteilig selbst zahle?
Meist ja, weil auch die übrigen Positionen nur mit belastbaren Zahlen durchsetzbar sind. Bei kleinen Schäden kann ein Kurzgutachten genügen.
