Kurz gesagt
- Die Ansprüche stehen dem Eigentümer zu – Arbeitgeber oder Leasinggeber.
- Vorsteuerabzugsberechtigte Halter erhalten den Schaden netto.
- Leasingverträge schreiben meist die Reparatur in der Markenwerkstatt vor.
Zuerst: melden
Informieren Sie unverzüglich Arbeitgeber oder Fuhrparkleitung und – beim Leasingfahrzeug – den Leasinggeber. Viele Verträge enthalten Meldefristen und eigene Abläufe. Rufen Sie bei Firmen- und Mietwagen an der Unfallstelle die Polizei.
Wem steht was zu?
| Position | Steht in der Regel zu |
|---|---|
| Reparaturkosten | dem Eigentümer; beim Leasing meist mit Pflicht zur Reparatur |
| Wertminderung | dem Eigentümer, also dem Leasinggeber |
| Nutzungsausfall / Mietwagen | dem Nutzer; bei gewerblicher Nutzung gelten strengere Maßstäbe |
| Gutachterkosten | werden von der Gegenseite ersetzt, wenn der Unfall unverschuldet war |
Netto statt brutto
Ist der Halter zum Vorsteuerabzug berechtigt, ersetzt die Versicherung nur die Nettobeträge – die Mehrwertsteuer holt sich das Unternehmen vom Finanzamt zurück.
Wer beauftragt den Gutachter?
Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter besteht auch hier. Klären Sie, ob Sie als Nutzer beauftragen dürfen oder ob das der Eigentümer übernimmt. Mit einer kurzen Freigabe des Arbeitgebers oder Leasinggebers ist das in der Regel erledigt. Das Unfallgutachten weist alle Positionen getrennt aus, sodass jede Seite ihren Anteil geltend machen kann.
Leasing: an die Rückgabe denken
Ein reparierter Unfallschaden ist bei der Rückgabe offenzulegen. Bewahren Sie Gutachten, Rechnung und – wenn vorhanden – die Reparaturbestätigung auf. Mehr dazu: Leasingrückgabe ohne Überraschungen.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Hafte ich als Arbeitnehmer für den Schaden am Dienstwagen?
Das hängt vom Grad des Verschuldens und von Ihrer Dienstwagenregelung ab. Bei leichter Fahrlässigkeit auf Dienstfahrten haften Arbeitnehmer in der Regel nicht. Lassen Sie sich im Zweifel arbeitsrechtlich beraten.
