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Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Auf A 2 und A 7 ist der Unfallgegner nicht selten im Ausland zugelassen. Ihr Anspruch besteht trotzdem – Sie müssen nur wissen, an wen Sie sich wenden.

Auffahrunfall mit Warndreieck auf einer Wohnstraße
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Unfall in Deutschland: Das Deutsche Büro Grüne Karte benennt den zuständigen Regulierer.
  • Unfall im EU-Ausland: Der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist Ihr Ansprechpartner.
  • Polizei rufen und alle Daten vollständig notieren.

Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug

  1. Polizei rufen. Bei ausländischen Beteiligten immer.
  2. Daten sichern: Kennzeichen samt Länderkennung, Fahrer, Halter, Versicherung, Nummer der Grünen Karte bzw. Versicherungsbescheinigung. Bei Lkw: Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger.
  3. Schaden melden beim Deutschen Büro Grüne Karte e. V. Es benennt einen deutschen Versicherer oder ein Regulierungsbüro, das den Schaden abwickelt.

Es gilt deutsches Recht. Sie haben damit dieselben Ansprüche wie bei einem inländischen Unfallgegner – einschließlich freier Wahl des Gutachters, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Unfall im EU-Ausland

Jeder Kfz-Haftpflichtversicherer in der EU muss in den anderen Mitgliedstaaten einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen. Wer das für den Versicherer Ihres Unfallgegners ist, erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0). Sie können den Schaden so von zu Hause und auf Deutsch anmelden.

Maßgeblich ist in der Regel das Recht des Unfalllandes. Nicht überall werden Gutachterkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall so ersetzt wie in Deutschland. Sprechen Sie vor größeren Ausgaben mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Warum das Gutachten hier besonders wichtig ist

Die Regulierung dauert länger und läuft über mehrere Stellen. Eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation des Schadens ist die Grundlage, auf die sich alle Beteiligten beziehen – auch Monate später, wenn das Fahrzeug längst repariert ist.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto reparieren lassen, bevor die ausländische Versicherung zahlt?

Ja, wenn der Schaden vorher dokumentiert ist. Sie gehen dann allerdings in Vorleistung. Bei längerer Regulierungsdauer kann ein Anwalt helfen, Vorschüsse durchzusetzen.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

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