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Wiederbeschaffungswert und Restwert

Zwei Zahlen im Gutachten entscheiden bei schweren Schäden über alles Weitere. Hier steht, was sie bedeuten.

Fahrzeug mit schwerem Frontschaden auf einem Hof
Symbolbild

Kurz gesagt

  • Wiederbeschaffungswert: Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs beim seriösen Händler.
  • Restwert: Was das beschädigte Fahrzeug noch einbringt.
  • Die Differenz zahlt die Versicherung beim Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um bei einem seriösen Händler in Ihrer Region ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – gleiches Modell, vergleichbares Alter, vergleichbare Laufleistung, Ausstattung und Pflegezustand, jeweils unmittelbar vor dem Unfall. Er liegt über dem Preis, den Sie bei einem Privatverkauf erzielt hätten, weil er Händlerspanne und Gewährleistung enthält.

Restwert

Der Betrag, den das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch erzielt. Der Sachverständige ermittelt ihn anhand konkreter Angebote. Dabei gleichen wir den Wert unter anderem mit relevanten Restwertbörsen ab. Für Sie als Geschädigten ist maßgeblich, was Sie tatsächlich und ohne besondere Mühe erlösen können.

Warum der Restwert so umkämpft ist

Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Versicherungen ermitteln den Restwert oft über eigene Angebote. Eine unabhängige Restwertermittlung sorgt dafür, dass der Wert nachvollziehbar belegt ist und Sie nicht auf einem Betrag sitzen bleiben, den Ihnen niemand zahlt.

Die Werte im Zusammenspiel

VerhältnisFolge
Reparaturkosten unter dem WiederbeschaffungsaufwandReparatur oder fiktive Abrechnung ohne Einschränkung
Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und WiederbeschaffungswertReparaturkosten, wenn repariert oder mindestens sechs Monate weiter genutzt wird
Bis 130 Prozent des WiederbeschaffungswertsReparatur möglich nach der 130-Prozent-Regel
DarüberAbrechnung als Totalschaden

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Ist der Wiederbeschaffungswert dasselbe wie der Zeitwert?

Nein. Der Zeitwert orientiert sich am Verkaufserlös, der Wiederbeschaffungswert am Kaufpreis beim Händler und ist deshalb in der Regel höher.

Wir sehen uns Ihren Fall an.

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