Kurz gesagt
- Meist haftet, wer aufgefahren ist – aber nicht immer.
- Hinter dem Stoßfänger: Pralldämpfer, Querträger, Heckblech, Sensoren.
- Ein Unfallgutachten sichert auch Wertminderung und Nutzungsausfall.
Wer haftet?
Gegen den Auffahrenden spricht der sogenannte Anscheinsbeweis: Wer auffährt, war in der Regel zu schnell, zu dicht oder unaufmerksam. Entkräften lässt sich das etwa bei einem grundlosen starken Bremsen oder einem knappen Spurwechsel des Vordermanns. Dann kommt eine Haftungsquote in Betracht.
Was typischerweise beschädigt wird
- Stoßfängerverkleidung, Pralldämpfer und Querträger
- Heckabschlussblech und Kofferraumboden, bei stärkerem Anstoß die Längsträger
- Heckklappe, Rückleuchten, Spaltmaße
- Einparksensoren, Rückfahrkamera, Radarsensoren der Assistenzsysteme
- Abgasanlage und Anhängerkupplung
Viele dieser Schäden sieht man erst nach dem Abnehmen der Verkleidung. Mit fachgerechter Demontage zur präzisen Schadensermittlung verdeckter Schäden und einer Elektronik-Diagnose stellen wir sicher, dass nichts in der Abrechnung fehlt. Mehr unter Technische Prüfungen.
Kettenauffahrunfall
Sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, hat Ihr Auto oft einen Front- und einen Heckschaden mit unterschiedlichen Verursachern. Dann müssen beide Schäden getrennt dokumentiert und kalkuliert werden.
Welches Gutachten passt?
In den meisten Fällen: Unfallgutachten. Nach einem Verkehrsunfall, wenn der Schaden über eine Bagatelle hinausgeht. Welche Leistung bei Ihrem Schaden sinnvoll ist, klären wir am Telefon.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Mein Stoßfänger hat nur einen Kratzer. Lohnt ein Gutachten?
Lassen Sie es ansehen. Kunststoffverkleidungen federn zurück, während die Teile dahinter verformt bleiben. Ist der Schaden wirklich klein, genügt ein Kurzgutachten.
