Kurz gesagt
- Anzeige erstatten – die Versicherung verlangt sie.
- Mutwillige Beschädigung deckt die Vollkasko, nicht die Teilkasko.
- Der Umfang der Lackierarbeiten bestimmt die Kosten.
Typische Schäden
- Kratzer über mehrere Bauteile
- abgetretene Spiegel, eingedrückte Türen und Hauben
- eingeschlagene Scheiben – Glasbruch übernimmt die Teilkasko
- zerstochene Reifen – je nach Vertrag ausgeschlossen, wenn sonst nichts beschädigt wurde
Warum sich genaues Hinsehen lohnt
Bei Lackschäden entscheidet die Tiefe: Lässt sich der Kratzer polieren oder ist er bis auf die Grundierung durch? Müssen angrenzende Bauteile mitlackiert werden, damit der Farbton passt? Eine Lackschichtmessung zeigt außerdem, ob eine Fläche schon einmal lackiert wurde. Das Ergebnis halten wir im Kurzgutachten oder – bei größeren Schäden – im Gutachten fest.
Versicherung
Zuständig ist die Vollkasko, mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Rechnen Sie vorher, ob sich die Meldung lohnt. Weil es ein Kaskoschaden ist, bestimmt meist der Versicherer den Gutachter; ein eigenes Gutachten beauftragen Sie als Selbstzahler oder nach Absprache. Wird der Täter ermittelt, haftet er persönlich für den gesamten Schaden.
Welches Gutachten passt?
In den meisten Fällen: Kurzgutachten. Bei Parkremplern und kleineren Blechschäden. Welche Leistung bei Ihrem Schaden sinnvoll ist, klären wir am Telefon.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko bei zerkratztem Lack?
Nein. Mutwillige Beschädigungen durch Fremde sind ein Fall für die Vollkasko.
