Kurz gesagt
- Verursacher bekannt: Seine Haftpflicht zahlt Reparatur und Gutachten.
- Verursacher unbekannt: Anzeige erstatten, eigene Vollkasko prüfen.
- Für kleine Schäden ist das Kurzgutachten der passende Nachweis.
Verursacher bekannt
Dann ist es ein gewöhnlicher Haftpflichtschaden. Bei kleineren Schäden – etwa nach einem Parkrempler – lohnt sich häufig kein umfangreiches Vollgutachten. Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie eine schnelle, fundierte Einschätzung inklusive Kostenvoranschlag. Geht der Schaden über die Bagatellgrenze hinaus, ist das Unfallgutachten richtig.
Verursacher unbekannt
- Schaden fotografieren, Umgebung und mögliche Zeugen festhalten.
- Anzeige bei der Polizei erstatten – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat.
- Bei Parkhäusern und Supermärkten nach Videoaufzeichnungen fragen, bevor sie überschrieben werden.
- Eigene Vollkasko prüfen: Sie deckt solche Schäden, abzüglich Selbstbeteiligung und mit Rückstufung.
Wird der Verursacher später ermittelt, hilft eine saubere Dokumentation: Höhe, Form und Lackspuren des Schadens lassen sich mit dem anderen Fahrzeug abgleichen. Mehr dazu unter Fahrerflucht.
Sie haben selbst jemanden touchiert?
Warten Sie eine angemessene Zeit am Fahrzeug und melden Sie den Schaden andernfalls unverzüglich der Polizei. Ein Zettel an der Scheibe genügt rechtlich nicht.
Welches Gutachten passt?
In den meisten Fällen: Kurzgutachten. Bei Parkremplern und kleineren Blechschäden. Welche Leistung bei Ihrem Schaden sinnvoll ist, klären wir am Telefon.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich nach einem Parkrempler warten?
Eine feste Zeit steht nicht im Gesetz; sie hängt von Ort, Tageszeit und Schadenhöhe ab. Melden Sie den Schaden danach unverzüglich bei der Polizei.
