Kurz gesagt
- Unfallstelle sichern, Polizei oder Jagdpächter verständigen.
- Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
- Die Teilkasko reguliert – welche Tiere versichert sind, steht im Vertrag.
An der Unfallstelle
- Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
- Polizei rufen. Sie verständigt den zuständigen Jagdpächter.
- Das Tier nicht anfassen und nicht mitnehmen.
- Fotos von Fahrzeug, Unfallstelle und – wenn möglich – dem Tier machen.
- Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger ausstellen lassen.
- Spuren am Fahrzeug (Haare, Blut) nicht vor der Dokumentation entfernen.
Welche Versicherung zahlt?
Zuständig ist Ihre eigene Teilkasko. Ältere Verträge versichern nur Zusammenstöße mit Haarwild, neuere häufig mit Tieren aller Art. Schäden durch Ausweichen ohne Berührung sind schwieriger nachzuweisen und oft nur über die Vollkasko gedeckt.
Weil es ein Kaskoschaden ist, beauftragt meist der Versicherer den Gutachter. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Versicherung, wer den Gutachter beauftragt – oder beauftragen Sie uns als Selbstzahler, wenn Sie die Regulierung überprüfen lassen möchten.
Typische Schäden
- Stoßfänger, Kühlergrill, Scheinwerfer, Motorhaube
- Kühler, Klimakondensator, Ladeluftkühler
- Schlossträger und Frontstruktur
- Radar- und Kamerasysteme in der Front
- bei Ausweichmanövern: Fahrwerk, Felgen, Unterboden
Nach einem Rutscher in den Graben klärt eine Achsvermessung, ob die Fahrwerksgeometrie noch stimmt.
Welches Gutachten passt?
In den meisten Fällen: Unfallgutachten. Nach einem Verkehrsunfall, wenn der Schaden über eine Bagatelle hinausgeht. Welche Leistung bei Ihrem Schaden sinnvoll ist, klären wir am Telefon.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Verliere ich bei einem Wildunfall meinen Schadenfreiheitsrabatt?
Bei Regulierung über die Teilkasko nicht – dort gibt es keine Rückstufung. Anders bei der Vollkasko.
