Kurz gesagt
- Sofort Anzeige erstatten und Zeugen suchen.
- Schaden vor der Reparatur dokumentieren lassen.
- Wird niemand ermittelt, bleibt meist nur die eigene Vollkasko.
Was Sie sofort tun sollten
- Polizei verständigen und Anzeige erstatten.
- Zeugen ansprechen, Kennzeichenfragmente, Fahrzeugfarbe und Uhrzeit notieren.
- Nach Kameras fragen: Geschäfte, Parkhäuser, Tankstellen, Nachbarn.
- Fahrzeug nicht waschen und nicht reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist.
Was die Dokumentation leistet
Anstoßhöhe, Richtung der Kratzspuren, Fremdlack und Form der Eindrückung lassen Rückschlüsse auf das verursachende Fahrzeug zu. Ein Unfallgutachten hält diese Merkmale fest. Wird später ein Verdächtiger ermittelt, lassen sich die Schäden beider Fahrzeuge gegenüberstellen.
Wer zahlt?
- Verursacher ermittelt: Seine Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden einschließlich Gutachterkosten.
- Verursacher unbekannt: Die eigene Vollkasko zahlt, abzüglich Selbstbeteiligung und mit Rückstufung.
- Ohne Vollkasko: Reine Sachschäden bleiben in aller Regel unersetzt. Die Verkehrsopferhilfe tritt bei Fahrerflucht für Sachschäden nur ein, wenn zugleich erhebliche Personenschäden entstanden sind.
Auch wenn Sie die Kosten selbst tragen, kann sich eine Dokumentation lohnen: Die Ansprüche gegen den Verursacher verjähren in der Regel erst nach drei Jahren.
Welches Gutachten passt?
In den meisten Fällen: Unfallgutachten. Nach einem Verkehrsunfall, wenn der Schaden über eine Bagatelle hinausgeht. Welche Leistung bei Ihrem Schaden sinnvoll ist, klären wir am Telefon.
Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Gutachten, wenn der Täter unbekannt ist?
Für die Beweissicherung ja, die Kosten tragen Sie dann aber zunächst selbst. Rufen Sie an, wir besprechen, welcher Umfang sinnvoll ist.
